Liebe Mitglieder,

es gibt wieder neue Informationen, diesmal eine Aussage des Ordnungsamtes Neustadt.

Es geht um Abstandsregeln, Hygieneanforderungen aber auch insbesondere ums Spielen im Doppel.

Bitte diese Hinweise und Erläuterungen unbedingt beachten:   

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durch die letzte Änderung wurde die Voraussetzung „Einhaltung des Kontaktverbots“ als einzuhaltende Voraussetzung aus der LVO gestrichen.

Daher verstehe ich den hier maßgeblichen § 1 Abs. 6 u. 7 der 7. CoBeLVO. so, dass der Mindestabstand eingehalten werden muss, soweit es sich nicht um Personen des eigenen Hausstandes oder höchstens eines weiteren Hausstandes handelt (denn sonst hätte diese Änderung zwar auf der einen Seite eine Erleichterung bedeutet, aber auf der anderen Seite eine wohl nicht beabsichtigte Erschwernis).

Also noch einmal klar gesagt:

Freizeit- und Breitensport als Trainingsbetrieb ist zulässig, wenn

  • das Training im Freien stattfindet,
  • die Trainingseinheiten ohne Zuschauer stattfinden (dabei gehe ich davon aus, dass unter einem (verbotenen) Zuschauer nur solche Personen zu verstehen sind, die dort aktiv zuschauen, also zu diesem Zweck dort hingegangen sind, nicht also Personen, die sich zufällig dort befinden, weil sie spazieren gehen, dort arbeiten, sich selbst sportlich betätigen, oder für eine kurze Übergangszeit auf das Spielende warten, damit sie selbst anschließend auf den Platz können),
  • während der gesamten Trainingszeit ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, zwischen allen Personen, es sei denn, die betroffenen Personen (also die Personen, die als Doppelpaarung auf einer Seite des Platzes stehen) würden höchstens 2 unterschiedlichen Haushalten angehören
  • besondere Hygieneanforderungen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von benutzten Sport- und Trainingsgeräten (dies könnte hier die Benutzung von Handschuhen bei der Aufnahme der gemeinsam genutzten Tennisbälle oder Besen/Abziehgeräte sein)

Tennisdoppel darf also unter den genannten Bedingungen gespielt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Lederle
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
– Abteilungsleiter –
Hindenburgstr. 9a
67433 Neustadt an der Weinstraße

Tel.: 06321 855-1462
Fax: 06321 855-71462
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